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4. Einwilligung
Einwilligung
/ Befugnis zu körperlichen Eingriffen gegen den Willen des Patienten / Irrtum
des Arztes über Eingriffsbefugnis / Verwertung schriftlicher Äußerungen der
von Sachverständigen befragten Ärzte
1. Der Einwilligung
des Patienten zu einem seine körperliche Unversehrtheit verletzenden Eingriff
bedarf es nur dann nicht, wenn Gefahr im Verzuge ist.
2. Ein Handeln
gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten ist dem Arzt auch bei Gefahr im
Verzuge nicht gestattet, sofern das Gesetz dies nicht ausnahmsweise erlaubt.
3. Die Widerrechtlichkeit
des Eingriffs entfällt auch nicht dadurch, dass der Arzt irrtümlich glaubt,
dazu befugt zu sein.
RG II. Zivilsenat.
Urt. v. 19. Juni 1936 - II 298/35 - (Landgericht Trier; Oberlandesgericht Köln)
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Verdachtsdiagnose
/ Sorgfaltspflichten / Facharzt
Die Weigerung des
Patienten, eine Untersuchung vornehmen zu lassen, die zur Abklärung einer Verdachtsdiagnose
erforderlich ist, ist in einem späteren Haftpflichtprozess rechtlich nur dann
beachtlich, wenn der Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit
der Untersuchung hingewiesen hat.
BGH, Urt. v. 24.
Juni 1997 - VI ZR 94/96 - (OLG Oldenburg, Landgericht Oldenburg)
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