Behandlungsfehler
Sie haben sicherlich schon häufig in den Medien von Behandlungsfehlern gehört.
Ein Behandlungsfehler wird als juristischer Ausdruck definiert. Als eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige,
nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt. Er kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit
betreffen, sowohl beim Eingreifen in Notfällen und bei dem dazu gehörenden Transport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen
oder im Krankenhaus. Dabei kann der Behandlungsfehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Fragen
beziehen oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch fehlende oder unrichtige sowie
unverständliche oder unvollständige Sicherungsaufklärung (therapeutische Aufklärung) des Patienten über das eigene Verhalten
in der Therapie, kann einen ärztlichen Behandlungsfehler darstellen.
Welche die richtige Behandlung gewesen wäre, kann durch ärztliche Gutachten geklärt werden sowie durch medizinische Leitlinien,
sind wissenschaftliche Empfehlungen, die präzise beschreiben, wie der Arzt behandeln sollte. Damit etwaige Behandlungsfehler
aufgeklärt werden können.
Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen und unterstützen Sie bei jedem Behandlungsfehler der Ihnen geschehen ist.