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Geburtsrisiken
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Sauerstoffmangel
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Infektionen
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Schädelfrakturen/Knochenbrüche
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Nervenlähmungen
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Hirnblutungen
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Mechanische Verletzungen (durch Zange, Saugglocke, Herausziehen des Kindes bei
Steißlage)
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Nabelschnurkomplikationen
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Mehrlingsgeburt
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Geburtsstillstand
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Blutungen
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Großes Kind
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verengtes Becken
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schlechte Kindslage
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Veränderungen/Ablösungen der Plazenta
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Frühgeburt bis zur 37. Schwangerschaftswoche
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Spätgeburt über die 41. Schwangerschaftswoche hinaus
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Sepsis durch Krankenhauserreger
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Fruchtwassereinnahme
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Apnoen
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Hohes Alter der Mutter
- Pränatal diagnostizierbare Erkrankungen in der Familie
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Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sondern zeigt die Vielschichtigkeit
der möglichen Komplikationen deutlich auf. Auch aufgrund dieser Risiken werden
heutzutage nur noch sehr selten Hausgeburten vorgenommen, da in kritischen Situationen
nicht innerhalb kürzester Zeit angemessen reagiert werden kann. In Notsituationen
sind oft Kaiserschnitte zwingend erforderlich.
Relativ
selten und dann zumeist auch nur geringe Schadenersatzansprüche nach sich ziehend
treten mütterliche Geburtsschäden auf. Bei diesen handelt es sich vorwiegend
um Organ- und/oder Weichteilverletzungen nach operativ entbindenden Maßnahmen.
Beispielhaft aufgezählt seien Verletzungen von Blase, Harnleiter oder Darm bei
einer Kaiserschnittentbindung sowie Zerreissungen der Scheide, des Dammes oder
Gebärmutterhalses bei Zangen-/ Vakuum-/ oder Beckenendlagengeburten. Wundheilstörungen
sind nur selten Gegenstand von Schadenersatzansprüchen.
Anders
ist die Situation hinsichtlich der Schädigungen des Kindes. Verletzungen des
knöchernen Skeletts, insbesondere am Oberarm, Schlüsselbein und Oberschenkel,
kombiniert mit peripheren Nervenschäden, zumeist als Folgen vaginal-operativer
Entbindungen, haben zwar an Häufigkeit und Schwere der Verletzungen abgenommen.
Eine große Bedeutung im Bereich der Geburtsschädigungen haben aber die Fälle
cerebralgeschädigter Kinder. Dabei ist zu konstatieren, dass zwischen dem Schweregrad
eines Sauerstoffmangels unter der Geburt und dem Ausmaß einer nachfolgenden
Hirnschädigung oft verwertbare Beziehungen bestehen. Diese besagen, dass bei
einem leichten Sauerstoffmangel nur mit geringfügigen Anpassungsstörungen des
Kindes nach der Geburt ohne krankhaft erkennbare Defekte, fehlenden oder nur
geringfügigen Störungen, bei schwerem Sauerstoffmangel dagegen mit ausgeprägten
Anpassungsstörungen, ausgedehnten krankhaften Veränderungen und schweren nachfolgenden
neurologischen und psychischen Störungen zu rechnen ist.
Festzustellen
ist jedenfalls, dass durch die rechtzeitige Indikation zum Kaiserschnitt die
Zahl schwerer geistiger und/oder körperlicher Behinderungen von Kindern zu senken
ist.
Zu
den typischen Weichteilverletzungen des Neugeborenen sind Blutergüsse im Bereich
der Kopfschwarte nach Spontangeburten, häufiger allerdings nach Zangen- oder
Vakuumextraktionen zu zählen.
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