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Geburtsschadenrecht
Jedes Jahr werden
in Deutschland rund 800.000 Kinder geboren. Die Anzahl der Geburtsschädigungen
sind in den vergangenen Jahrzehnten zwar deutlich gesunken - sie liegt nach
neueren Untersuchungen verschiedener Institutionen bei weit unter 2 % und gehört
damit weltweit zu den niedrigsten Quoten - dennoch ziehen die wenigen Schadenfälle
für die Betroffenen ganz erhebliche Konsequenzen mit sich.
Während früher
ein Geburtsschaden als Schicksal angenommen wurde, werfen heutzutage immer mehr
Betroffene den bei der Geburt verantwortlich tätigen Personen „Kunstfehler“
vor, was sicher auch mit dem verstärkten Medieninteresse einhergeht. Aber auch
in diesen Fällen gilt: Nicht immer geht der eingetretene Schaden auf einen „ärztlichen
Kunstfehler“ zurück, sondern es ist die Sachlage des Falles gründlich mit fachmedizinischer
Hilfe aufzuarbeiten. Nur jeder vierte bis fünfte Geburtsschaden ist nach Ansicht
von Experten vermeidbar, bzw. dem Arzt/Geburtshelfer vorzuwerfen. Die Gefährdungen
vor, während und nach der Geburt sind hinsichtlich ihrer Ursachen und Erscheinungen
außerordentlich vielfältig. Die Folgen von Komplikationen können bleibende Schäden
sein.
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