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Vorgehensweisen
Hinsichtlich
der Vorgehensweisen unterscheidet sich diejenige bei Geburtsschadenfällen nicht
von denen, anderer arzthaftungsrechtlicher Fälle. Zur Feststellung, ob der eingetretene
Gesundheitsschaden auf ein ärztliches Fehlverhalten zurückzuführen ist, sollte
in jedem Falle ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Es kommen die bereits o.a. Wege in Betracht. Erst nach Vorliegen des Gutachtens
ist es möglich, die weiteren Möglichkeiten des Vorgehens einschätzen zu können.
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