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13.
Fehlerquellen:
1.
Zuwarten trotz langjährigen Wissens um das Vorliegen eines Behandlungsfehlers
-
Folge: Ansprüche können verjährt sein.
2.
Abschluß eines Abfindungsvergleichs, ohne das Risiko eines möglichen Spätschadens
mit ins Kalkül gezogen zu haben
-
Folge: Weitergehende Ansprüche können durch den Vergleichsschluss ausgeschlossen
sein.
3.
Die falsche Person wird verklagt.
-
Folge: Sämtliche Verfahrenskosten – auch die der Gegenseite - sind zu zahlen;
Ansprüche gegen den oder die richtigen Schädiger können bereits verjährt sein.
4.
Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens, statt sofort zu klagen.
-Folge:
Mögliche Ansprüche können während dieses Verfahrens verjähren.
5.
Zu niedrige Anspruchsanmeldung: Verdienstausfallschaden/fiktive Haushaltshilfekosten
werden vergessen.
-
Folge: Deutlicher finanzieller Schaden.
6.
Zu hohe Anspruchsanmeldung:
-
Folge: Die Prozeß- und Rechtsanwaltskosten sind bei teilweiser Klageabweisung
mitunter höher als der erstrittene Schadensersatzbetrag.
7.
Nachlässig erstellte oder negative vorgerichtliche Gutachten werden kommentarlos
ohne ausreichende fachliche Überprüfung akzeptiert.
-
Folge: Wirtschaftlicher Verlust.
8.Verzögerungstaktiken
der Haftpflichtversicherungen werden widerspruchslos akzeptiert.
-
Folge: Finanzieller Verlust.
9.
Aufklärungsverstöße und fehlende oder unzureichende Dokumentationen werden nicht
beachtet.
–
Folge: Berechtigte Ansprüche werden nicht erhoben.
10.
Einschaltung der Staatsanwaltschaft: Verringerte Erfolgschancen beim zivilrechtlichen
Vorgehen; Zeitverlust; Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung nicht
getragen; die Fronten für eine außergerichtliche Einigung werden verhärtet.
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